Allgemeine Bedingungen für Aussteller
Zulieferung mit dem Auto für die Teilnehmer bis zur Wiese am Gelände ist am Samstag und Sonntag von 7:00 bis 9:00 erlaubt.
Nach den angeführten Zufahrzeiten darf kein Zuliefer- und Privatauto auf dem Gelände geparkt werden.
Aussteller haben die Möglichkeit Anhänger oder Autos in der Nähe des Geländes auf eigens dafür vorgesehenen Parkplätzen abzustellen. Der Veranstalter übernimmt dafür und für die Fahrzeuge selbst keine Haftung.
Etwaiger Stände- und Zeltabbau am Sonntag erfolgt erst nach 16:00 Uhr.
Aussteller können in ihrem Zelt auf dem Campinggelände übernachten. Jeder Aussteller schützt und bewacht sein Zelt und seine Ausrüstung selber.
Auf dem gesamten Gelände, mit Ausnahme einer offiziellen Feuerstellen, darf kein offenes Feuer betrieben werden. Ausnahme gibt es für Räucherungen.
Besondere Bedingungen für Aussteller und Musiker
Haftungsausschluss
Jeder Ausstellende, Teilnehmer und Musiker stellt auf eigenes Risiko aus bzw. tritt auf, der Veranstalter übernimmt keinerlei Art von Haftung.
Musiker und Ausstellende sind für ihre Instrumente, ihre Wertgegenstände und Auto selber verantwortlich.
Jeder Aussteller bewacht seine Ausrüstung, Zelt, Instrumente, Wertgegenstände etc. bei Tag und Nacht, ist dafür alleine verantwortlich. Jegliche Art von Diebstahl und Beschädigung liegt in seiner Verantwortung.
Die Veranstaltung findet im Wald und auf der Wiese statt. Für Mensch und Sachgüter, Waren, Instrumente, Autos, Zelt, dem Menschen selbst etc. besteht das Gefahrenmoment eines Naturraumes (Wind, Sturm, Regen, Klima, Wetter, unebener Boden, Baum- und Steinsturz, Hindernisse in der Wiese, Verkühlung, Krankheit, Herz, Kreislauf, Lunge u.s.w.)
Besonders gilt das für Schäden an Autos, beim Parken, bei der Parkein- und Ausfahrt im Bereich von Wiesen, Forstwege, Wendeplätze, in Festivalgelände, bei Zu- und Abfahrt bis zum Parkplatz.
Bestimmungen des TÜVs, DIN-Norm, CE Kennzeichnung sind zu beachten. Vor allem gilt das auch für Gasgeräte, einem solchen ist ein Feuerlöscher hinzu zu stellen. Es sind die Angaben des Geräteherstellers zu beachten. Flüssiggasflaschen sind außerhalb von Zelten und nicht in Geländevertiefungen zu stellen. Es darf in der Nähe kein offenes Feuer gemacht werden.
Den Anweisungen des Security-Dienstes ist unbedingt Folge zu leisten.